Förderung internationaler Jugendarbeit
: Förderung besonderer Inhalte

Musikalischer Jugendaustausch

Das Goethe Institut und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördern gemäß des Kinder- und Jugendplans (KJP) den internationalen musikalischen Jugendaustausch. Im Rahmen dieser Förderung können qualifizierte Austausch- und Begegnungsvorhaben deutscher Jugendensembles mit vergleichbaren ausländischen Partnergruppen oder Organisationen im Ausland bezuschusst werden.

Antrag:
Die Antragstellung sollte im Regelfall mindestens 6 Monate vor Beginn des Projektes erfolgen. Weitere Informationen bekommt man hier:

Kontakt:

Goethe-Institut
Bereich Musik
MUSIKALISCHER JUGENDAUSTAUSCH
Dachauer Str. 122
80637 München
Tel. 089 15921-402
Fax: 089 15921-671
Mail: MJA@goethe.de

Jugendkultur- und Fachkräftebegegnungen

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist ein Zusammenschluss von 54 bundesweit agierenden Institutionen, Fachverbänden und Landesvereinigungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Sie berät fachlich und konzeptionell, regt den Informations- und Erfahrungsaustausch an und liefert mit ihren Modellprojekten Impulse für die Praxis. Für die Bundesregierung ist die BKJ zentraler Partner der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Die BKJ wird finanziell unterstützt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die BKJ unterstützt in ihrer Eigenschaft als Zentralstelle für internationalen Jugendkultur- und Fachkräfteaustausch vielfältigste Initiativen von Trägern der kulturellen Jugendbildung, die einen Austausch mit ausländischen Partnern suchen und gestalten – sei es auf Ebene der Jugendlichen oder auf Ebene der Fachkräfte.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Förderbedingungen:

Europa für BürgerInnen, Aktion 1 - Städtepartnerschaften

Ziel der Bürgerbegegnungen (auch) im Rahmen der Städtepartnerschaften von Europa für BürgerInnen ist es, eine große Bandbreite von BürgerInnen und Bürgergruppen zusammenzubringen und dabei die Partnerschaft zwischen den Gemeinden dafür zu nutzen, starke, informelle und persönliche Beziehungen zwischen den BürgerInnen zu knüpfen.

Zielgruppe:
Bürgerinnen und Bürger aus Partnergemeinden; Projekte für junge Menschen, für benachteiligte Gruppen oder zur Förderung des Geschlechtergleichgewichts werden bevorzugt.

Förderhöhe:
Mindestens 2.500, maximal 22.000 Euro pro Projekt.

Kriterien:
Die Maßnahme soll einen europäischen Charakter haben, also das Wissen über die EU und das Engagement der TeilnehmerInnen für die europäische Integration stärken, und auf die Zielgruppe abgestimmt sein. Außerdem soll die Gruppe aktiv beteiligt sein und das Projekt soll eine große Öffentlichkeitswirkung haben. Begegnungen mit mindestens drei beteiligten Ländern werden vorrangig behandelt, außerdem solche mit neuen EU-Mitgliedsländern.

Antrag:
AntragstellerIn muss die gastgebende Gemeinde oder ein rechtsfähiger Partnerschaftsverein sein. Anträge müssen mit dem entsprechenden Formular erfolgen, dieses gibt es als Download auf der Website der Aktion. Antragsfristen sind der 1.2., 1.4., 1.6., 1.9. oder 1.12.

Kontakt:
Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Abteilung P7 Bürgerschaft
Avenue du Bourget, 1 (BOUR 00/13)
BE- 1140 Brussels
Belgien
Fax: +32 (0) 2 / 2962389
E-mail : eacea-p7@ec.europa.e

Europa für BürgerInnen, Aktion 4 - Erinnerungsprojekte

Die Aktion 4 unterstützt insbesondere Projekte zur Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus.

Zielgruppe:
Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen, die Zielgruppe des Projektes sollte allerdings klar bestimmt sein.

Förderhöhe:
Die Förderung erfolgt über eine Fehlbetragsfinanzierung, der Höchstzuschuss beträgt 50.000 Euro. Anträge auf einen Zuschuss von weniger als 10.000 Euro sind nicht förderfähig und werden nicht berücksichtigt. Der Zuschuss darf den Höchstsatz von 60% der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht überschreiten.

Kriterien:
Die Maßnahmen werden nach ihrer Bedeutung, Kohärenz, Auswirkungen und Öffentlichkeitswirkung beurteilt. Projekte mit einer ausgeprägten transnationalen Dimension, solche mit Alt- und Neu-EU-Mitgliedern, mit unterschiedlichen Partnerorganisationen und/oder mit einer großen TeilnehmerInnenvielfalt werden vorrangig behandelt.

Antrag:
Der/die Antragstellende muss eine gemeinnützige Organisation mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein. Der Antrag muss mit dem offiziellen Formular eingereicht werden. Die Antragsfrist ist der 30. April jeden Jahres.

Kontakt:
Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Abteilung P7 Bürgerschaft
Anträge „Aktive europäische Erinnerung“
Avenue du Bourget, 1 (BOUR 00/13)
BE- 1140 Brussels, Belgien
Fax: +32 (0) 2 / 2962389
Email: eacea-p7-remembrance@ec.europa.eu

 

Europeans for Peace

Das Programm Europeans for Peace wird von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ mitfinanziert. Es richtet sich an internationale Partnerschaften von Schulen und Jugendgruppen. In mehrtägigen Begegnungen führen die Projektteilnehmer ein eigenes Projekt durch. Partner aus Deutschland und Mittel-, Ost- und Südosteuropa oder Israel können sich mit einem gemeinsamen Projekt um eine Förderung bewerben.

Zielgruppe:
Das Programm Europeans for Peace richtet sich an Jugendliche und SchülerInnen zwischen 14 und 21 Jahren. 

Bewerbungsfristen:
Bewerbungen können einmal jährlich zum 15. Januar eingereicht werden.

Kontakt:

Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
EUROPEANS FOR PEACE
Lindenstraße 20-25
D-10969 Berlin
Tel.: +49 (0)30 25 92 97 34
Fax: +49 (0)30 25 92 97 11
Mail: europeans-for-peace@stiftung-evz.de

 

Deutsch-Britische Schul- und Jugendbegegnungen

Das Programm Challenge Fund der UK-Germany Connection bietet Zusatzförderungen für kreative Projekte für Schul- und Jugendgruppen (bis 25 Jahre) mit Partnerorganisationen im Vereinigten Königreich. Die Förderung kann zur Unterstützung sprachlicher und nicht-sprachlicher Aktivitäten eingesetzt werden. Dabei können die Themen frei gewählt werden und es soll den Teilnehmenden Gelegenheit geben werden, sich in außerschulischen und fächerübergreifenden Projekten zu engagieren, um ein konkretes Ergebnis, Produkt oder eine Veranstaltung ihrer Wahl zu verwirklichen.

Förderhöhe:
Grundsätzlich deckt der Challenge Fund 50% der Gesamtkosten. In Ausnahmefällen können jedoch Fördermittel für bis zu 75% der Gesamtkosten gewährt werden. Das Maximum der Fördermittel beträgt £5.000 (ca. 6.640 Euro). Diese Grenze darf nicht überschritten werden. Fördermittel sind für projektbezogene Kosten wie z.B. Materialien, Hilfsmittel, Öffentlichkeitsarbeit und für Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung einzusetzen.

Kriterien:
Zu den wichtigsten Kriterien dieses Programmes gehört, dass die Projekte die Zusammenarbeit von jungen Menschen aus beiden Ländern beinhalten.  Die Aktivitäten sollen sich auf themenspezifische Projektarbeit, die zu konkreten Ergebnissen und Resultaten führt, konzentrieren. Zudem sollen Jugendliche berücksichtigt werden, die andernfalls keine Möglichkeit hätten, an einem solchen Projekt teilzunehmen. Sprachfördernde Elemente werden begrüßt, sind jedoch keine Fördervoraussetzung.

Empfänger der Fördergelder werden gebeten, einen Reisebericht sowie Beiträge der teilnehmenden Jugendlichen einzureichen.

Kontakt:
Alison Kliché
UK-German Connection
34 Belgrave Square
London SW1X 8QB
Großbritannien
Tel: +44 (0)20 7824 1572/ +49 (0)30 4057 4963
Mail: alison.kliche@ukgermanconnection.org

 

Die UK-German-Connection - Deutsch Britische Schul- und Jugendbegegnungen bietet auch das Förderungsprogramm Celebratory Fund an. Es soll dabei unterstützen, den Erfolg von Partnerschaften von SchülerInnen- und Jugendgruppen zu feiern, und bietet die Möglichkeit, die Zusammenarbeit und die gemeinsame Aktivitäten werbewirksam zu publizieren.

Förderhöhe:
Grundsätzlich deckt der Celebratory Fund 50% der Gesamtkosten. Die Fördermittel werden sowohl für kleinere als auch für größere Aktivitäten gewährt. Der Höchstbetrag beträgt £5000 (ca. 6.600 Euro). Diese Grenze kann nicht überschritten werden. Die Fördermittel können für Materialien, Hilfsmittel und Öffentlichkeitsarbeit, die in Bezug zu den Aktivitäten stehen und  für Transport, Unterkunft und Verpflegung für die Personen, die an den Aktivitäten teilnehmen, eingesetzt werden.

Kriterien:
Die geplanten Aktivitäten müssen von den deutschen und britischen Partnern gemeinsam durchgeführt werden und anläßlich des Jubiläums ihrer Partnerschaft stattfinden. Zusätzlich sollen die Aktivitäten eine hohe Öffentlichkeitswirkung auf kommunaler Ebene erreichen. EmpfängerInnen der Fördergelder werden gebeten, einen Bericht über die Jubiläumsfeier und Aktivitäten sowie Beiträge der teilnehmenden Jugendlichen einzureichen

Anträge müssen zum 31. Janaur eingereicht werden.

Kontakt: siehe oben bei Challenge Fund

 

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