Förderung internationaler Jugendarbeit
: Förderung besonderer Regionen in Rheinland-Pfalz
- Oberrheinregion
- BASF Aktiengesellschaft
- Bürgerstiftung Bernkastel-Kues
- Koblenzer Bürgerstiftung
- Sparkassen-Stiftungen allgemein
- Kreissparkasse Ahrweiler
- Sparkasse Koblenz
- Kreissparkasse Mayen
- Kreis- und Stadtsparkasse Speyer
Oberrheinregion
Die Oberrheinregion
Die Oberrheinkonferenz ist der institutionelle Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Oberrheingebiet. Hierzu gibt es neun verschiedene Arbeitsgruppen, darunter eine für "Erziehung und Bildung" und eine für "Jugend".
Die Oberrheinkonferenz fördert mit einem eigenen Fonds grenzüberschreitende Jugendprojekte bis zu einer Höhe von 4.000 Euro und übernimmt Reise-, Aufenthalts- und Materialkosten.
Förderfähige Projekte müssen mindestens vier Wochen vor Beginn beantragt werden und folgende Kriterien erfüllen:
- Die Projekte müssen grenzüberschreitend (bi- oder trinational) sein.
- Es muss ein Partner auf der anderen Seite der Grenze vorhanden sein.
- Antragsberechtigt sind Jugendliche oder Jugendorganisationen.
- Die Projektbeteiligten müssen zwischen 12 und 25 Jahre alt sein.
- Der Antragssteller muss im Oberrheingebiet wohnen.
- Das Projekt muss im Oberrheingebiet durchgeführt werden.
Hier kann der Antrag heruntergeladen werden:
Kontakt:
Arbeitsgruppe "Jugend"
c/o Gemeinsames Sekretariat der D-CH-F Oberrheinkonferenz
Rehfusplatz 11
77694 Kehl
Tel.: 07851 / 9349-0
Fax: 07851 / 7851-9349-50
E-Mail: info@oberrheinkonferenz.org ![]()
BASF Aktiengesellschaft
Die BASF Aktiengesellschaft konzentriert sich bei ihrer Förderung auf Einrichtungen, Organisationen und gemeinnützige Vereine, die besondere Bedeutung im Umfeld des Standortes der BASF und in der Metropolregion Rhein-Neckar haben.
Förderungskriterien:
- Projekte und Initiativen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
- Projekte von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden
- Sportvereine, insbesondere mit aktiver Jugendarbeit
Großspenden werden ausschließlich für Projekte von herausragender Bedeutung vergeben. Durch Kleinspenden fördert die BASF Aktiengesellschaft Projekte aus den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Soziales. Die Vergabe von Spenden erfolgt an gemeinnützige Vereine und Institutionen. Nicht gefördert werden politische Parteien oder ihnen nahe stehende Organisationen.
Antragstellung:
Spendenanträge müssen in schriftlicher Form erfolgen, dabei ist die zu fördernde Einrichtung näher zu beschreiben und die Beantragung auf eine Spende bei der BASF zu begründen. Auch der Nachweis der Gemeinnützigkeit muss beigefügt werden.
Kontakt:
BASF Aktiengesellschaft
Gesellschaftliche Verantwortung,
Spenden und Sponsoring
GPS/KS – Z22
67056 Ludwigshafen
Ansprechpartnerinnen:
Désirée Dollt
Tel.: 0621 / 60 - 46422
E-Mail: desiree.dollt@basf.com
Maritta Reichling
Tel.: 0621 / 60 - 41107
E-Mail: maritta.reichling@basf.com
Bürgerstiftung Bernkastel-Kues
Die Bürgerstiftung Bernkastel-Kues fördert das bürgerschaftliche Engagement in ihrer Verbandsgemeinde und unterstützt gemeinnützige Projekte und Initiativen.
Förderungkriterien:
Es können nur Projekte von Institutionen oder Vereinen aus der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues gefördert werden, die nicht anderweitig Förderung erhalten können. Über die Anträge und die Förderhöhe wird im Einzelfall entschieden.
Antragstellung:
Anträge können formlos eingereicht werden.
Kontakt:
Bürgerstiftung Bernkastel-Kues
Ulf Hangert
c/o Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531 / 54 100
Fax: 06531 / 54 107
E-Mail: u.hangert@bernkastel-kues.de
Koblenzer Bürgerstiftung
Die Koblenzer Bürgerstiftung fördert das bürgerschaftliche Engagement in Koblenz und unterstützt gemeinnützige Projekte und Initiativen.
Förderungsschwerpunkt:
Der Schwerpunkt der Förderung liegt unter anderem bei der Jugend- und Altenhilfe, Bildung und Erziehung, Umwelt-, Tier- und Naturschutz, Sport und Völkerverständigung und es können auch Projekte der internationalen Jugendbildung gefördert werden.
Antragstellung:
Anträge können formlos eingereicht werden, sollten aber folgendes enthalten:
Antragsbegründung, Darstellung der Projektziele, Überprüfbarkeit der Ziele, Aussendarstellung, Finanzierungskonzept und einen Projektzeitplan. In Einzelfällen können Projekte kurzfristig beantragt und gefördert werden. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Webseite der Koblenzer Bürgerstiftung:
Förderhöhe:
Über Fördersummen bis zu je 1.000 € wird innerhalb von 8 Tagen entschieden, über Beträge darüber hinaus wird der voraussichtliche Entscheidungstermin mitgeteilt.
Kontakt:
Koblenzer Bürgerstiftung
Hohenfelder Strasse 16
56068 Koblenz
Tel.: 0261 / 20178 78
Fax: 0261 / 20178 79
E-Mail: info@koblenzerbuergerstiftung.de
Sparkassen-Stiftungen
Viele Sparkassen verfügen über eine oder mehrere Stiftung zur Förderung von Jugend, Kultur und Sport. Bei vielen ist auch eine spezielle Jugendstiftung zu finden, aber auch Sparkassen ohne eine solche Stiftung fördern internationale Jugendarbeit. Ein wichtiges Förderkriterium ist dabei immer, dass nur Gruppen oder Vereine gefördert werden können, die auch im Geschäftsbereich der jeweiligen Sparkasse ansässig sind.
Die Förderrichtlinen, die Förderhöhe sowie die Zielgruppen der Förderung sind recht unterschiedlich. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Konto bei der jeweiligen Sparkasse erforderlich ist, um die Fördergelder zu erhalten. Um solche Details zu erfahren, ist es sinnvoll, direkt vor Ort nachfragen. Auch wenn es nicht zu einer Förderung durch eine der Stiftungen kommt, kann auch über ein Spende oder ein Sponsoring mit der Sparkasse verhandelt werden.
Hier eine Auswahl an Sparkassen, die speziell internationale Jugendarbeit in ihrem Geschäftsbereich fördern:
Kreissparkasse Ahrweiler
Die Kreissparkasse Ahrweiler verfügt über eine eigene Jugendstiftung. Diese fördert auch den internationalen Jugendaustausch.
Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche im Kreis Ahrweiler
Antrag:
Der Antrag muss mittels Antragsformular und Beschreibung des geplanten Vorhabens sowie eines Veranstaltungsprogrammes und ggfs. einer Kopie eines Kostenvoranschlages erfolgen. Der Antrag ist vor der Durchführung des Vorhabens einzureichen.
Kontakt:
Vorstand der Jugendstiftung
Wilhelmstr. 1
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel.: 02641 / 380-122
Fax: 02641 / 35892
E-Mail: stiftungen@ksk-ahrweiler.de
Sparkasse Koblenz
Die Sparkasse Koblenz verfügt über eine eigene Stiftung mit dem Titel „Für die Koblenzer Jugend“. Diese fördert auch den internationalen Jugendaustausch.
Zielgruppe:
Jugendliche bis 21 Jahre aus Koblenz. Grundsätzlich werden die Stiftungsmittel dort eingesetzt, wo andere Gelder zur Förderung der Jugend nicht zur Verfügung stehen.
Antrag:
Der Antrag muss über ein Formular unter Angabe des Projektes, der voraussichtlichen Kosten und der evtl. zur Verfügung stehenden eigenen Finanzmittel erfolgen.
Ansprechpartner:
Sparkasse Koblenz
Bahnhofstraße 11
56068 Koblenz
Tel.: 0261 / 393-1204
E-Mail: Ricarda.Schloemer@Sparkasse-Koblenz.de
Kreissparkasse Mayen
Die Kreissparkasse Mayen verfügt über eine eigene Stifung mit den Titel "Für unsere Jugend". Diese fördert auch den internationalen Jugendaustausch.
Zielgruppe:
Junge Erwachsene bis 21 Jahre aus dem Landkreis Mayen.
Förderschwerpunkte:
- Unterstützung der Durchführung von Erholungsmaßnahmen bei bedürftigen Kindern und Jugendlichen
- Hilfestellung für Kinder und Jugendliche bei Maßnahmen, die der sinnvollen Freizeitgestaltung dienen
- Unterstützung von Jugendausbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen
- Erteilung von Forschungsaufträgen im naturwissenschaftlichen Bereich
- Unterstützung des nationalen und internationalen Jugendaustausches
Antrag:
Die Antragstellung kann formlos unter Angabe des Projektes, der voraussichtlichen Kosten und der evtl. zur Verfügung stehenden eigenen Finanzmittel erfolgen.
Ansprechpartner:
Kreissparkasse Mayen
Vorstand
St.-Veit-Str. 22-24
56727 Mayen
Tel.: 02651 / 87-203
Fax: 02651 / 87-333
E-Mail: vorstand@kskmayen.de
Kreis- und Stadtsparkasse Speyer
Die Stiftung der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer unterhält eine selbständige, gemeinnützige Stiftung. Sie wurde 1995 gegründet und fördert durch finanzielle, zweckgebundene Zuschüsse konkrete einzelne Projekte aus den Bereichen der Jugendpflege, Jugendfürsorge und des Sports.
Förderschwerpunkte:
- soziale Projekte, insbesondere Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Projekte wohltätiger und karitativer Einrichtungen, Projekte zur Drogenprävention, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
- Projekte zur Kunst, Kultur und Denkmalpflege
- Projekte zu Musik, Theater, Tanz, Literatur, Film und Fotografie
- Erwerb von Sportgeräten, Verbesserung von Trainingsbedingungen
- neue Projekte, Initiativen und Aktivitäten von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit
- außerunterrichtliche Projekte in Schulen und Kindertagesstätten
- Projekte zum Thema Sportvereine und Jugendarbeit (insbesondere Kinder- und Jugendsport, Breitensport und begabte Nachwuchssportler)
- Projekte von Vereinen und Einrichtungen, die Jugendlichen und Kindern kreative Entfaltung und Talentförderung bieten sowie wesentliche Werte des Miteinanders vermitteln
Zielgruppe:
Es werden kulturelle Organisationen, Projekte und Maßnahmen im Geschäftsgebiet der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer, in Speyer, den Verbandsgemeinden Dudenhofen, Waldsee und der Gemeinde Römerberg unterstützt.
Antrag:
Erforderlich ist ein Förderantrag, der online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschreiben an die Sparkassenstiftung der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer gesenden werden muss.
Kontakt:
Sparkassenstiftung der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer
Wormser Str. 39
67346 Speyer
Tel.: 06232 / 103-212
Fax: 06232 / 103-420
