Evangelische Jugend im Kirchenkreis An Nahe und Glan

Warum kooperiert die evangelische Jugend mit Schulen?

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet in §11 Abs. 3 die rechtliche Grundlage für die schulbezogene Jugendarbeit.

Schule ist der Ort, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, er ist einer ihrer zentralen Lebensorte.

Schule hat einen Doppelauftrag von Lehren und Erziehen, Schule soll ein Ort des sozialen Lernens sein.

Unsere Zielsetzung ist es soziales Lernen als ein Lernfeld in der Schule mit zu ermöglichen und tatkräftig zu unterstützen.

Wir möchten den SchülerInnen "Räume" anbieten zur Aushandlung von Werten und Normen, um sie beim Hineinwachsen in und bei der Auseinandersetzung mit unserer Gesellschaft zu begleiten.

Wir arbeiten mit allen Schulformen zusammen: von der Grundschule, über die weiterführenden Schulen bis hin zu den berufsbildenden Schulen.