Kinder- und Jugendschutz

Am 01. April 2003 sind das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft getreten. Das JuSchG vereinigt das bisher bestehende Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz.
Den Gesetzestext zum Lesen und Downloaden gibt es hier:
 Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag seinerseits schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in Deutschland im Internet und im privaten Rundfunk und gewährleistet, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach gleichen Schutzstandards entscheiden. 
 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Derzeit werden die Regelwerke des JuSchG und des JMStV im Rahmen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Evaluation des Jugendschutzes auf mögliche Schwachstellen hin überprüft.

Die Jugendschutzrichtlinien konkretsisieren die gesetzlichen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags
Jugendschutzrichtlinien als PDF (JuSchRiL)

Mit dem Kinder- und Jugendschutz wird auf die Schutzbedürftigkeit junger Menschen reagiert.

Generell umfaßt der Begriff Kinder- und Jugendschutz all jene Maßnahmen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung junger Menschen fördern und zu ihrer Integration beitragen sollen. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung vor Gefährdungen geschützt und durch anregende, stärkende und korrigierende Hilfen dazu befähigt werden, mit Gefährdungen bewusst und kritisch umzugehen.

Kinder- und Jugendschutz wird dort besonders wichtig, wo Gefährdungen durch gesellschaftliche Prozesse erzeugt werden, die Kinder und Jugendliche selbst nicht beeinflussen können, wo sie jedoch direkt selbst betroffen sein können (Entwicklung des Arbeits- und Wohnungsmarktes, Umweltbelastungen, Gewaltverhältnisse).

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und deren Zuständigkeitsbereichen wird zwischen verschiedenen Ebenen des Kinder- und Jugendschutzes unterschieden:

 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
 struktureller Kinder- und Jugendschutz
 gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

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