Kinder- und Jugendfreizeiten

Neben großen Freizeitveranstaltern, wie dem Jugendherbergswerk und der Sportjugend, organisieren auch viele regionale Vereine und Institutionen Freizeiten im In- und Ausland.

Kinder- und Jugendfreizeiten erzeugen neben einem gehörigen Maß an Spaß und Vergnügen auch soziale Lerneffekte - hineinwachsen in die Gruppe, sich anpassen, sich behaupten .... Somit sind Freizeiten ein wichtiger Baustein der Jugendarbeit.

Über Ferienfreizeitenangebote aus Rheinland-Pfalz informiert die Seite


Sonderurlaub für BetreuerInnen

Für alle, die ehrenamtlich als BetreuerIn an einer Freizeit teilnehmen, ist es möglich für den entsprechenden Zeitraum Sonderurlaub zu nehmen und einen Antrag auf Freistellung und Verdienstausfall zu stellen.

Ferienbetreuungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz können seit dem Jahr 2005 durch das Land gefördert werden. Antragsberechtigt sind die jeweils zuständigen Jugendämter. Pro Maßnahme können bis zu 7.500€ bewilligt werden.

2010 wurde die Landesförderung der Ferienbetreuung in Rheinland-Pfalz um 100.000 Euro angehoben.

Damit soll jeder Jugendamtsbezirk zusätzlich zu den bisherigen 7.500 Euro Förderung weitere 2.500 Euro für Ferienbetreuungsmaßnahmen erhalten. Diese gibt es aber ausschließlich für Maßnahmen, die von außerschulischen Partnern in Ganztagsgrundschulen durchgeführt werden.

Die Anträge müssen bis spätestens zum 15.03. über das jeweilige zuständige Jugendamt beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz eingegangen sein. Die geänderte Fassung der Förderkriterien als PDF.

Antragsformulare für die Förderung der Ferienbetreuung allgemein und speziell für die Kooperation mit Ganztagsschulen (siehe Förderkriterien B 5.2)

  © 2012   [Druckversion]