Jugendförderung
Jugendpflege, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendförderung, Jugendhilfe - eine Begriffsvielfalt, in die wir ein wenig Ordnung bringen wollen:
Die Jugendhilfe, eigentlich Kinder- und Jugendhilfe umfasst alle Leistungen und Aufgaben freier und öffentlicher Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien. Was im Detail zu diesen Aufgaben und Leistungen zählt ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in § 2 nachzulesen.
Wem das noch nicht genau genug ist, der sollte einen Blick in das Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) Rheinland-Pfalz werfen. In dem Ausführungsgesetz werden die spezifischen Inhalte der Jugendhilfe genau definiert und speziell für die Arbeit in Rheinland-Pfalz ausgelegt.
Damit im großen Feld der Jugendhilfe die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nicht zu kurz kommen, gibt es für diese Bereiche in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, kurz Jugendförderungsgesetz.
Abschließend und ganz wichtig: Der Schritt in die Praxis. Grundsätzliche Verfahren und Ziele, sowie genaue Regelungen, wer was zu verantworten hat, und wie was finanziert werden soll, finden sich in der der Verwaltungsvorschrift zum Jugendförderungsgesetz.
