Förderung internationaler Jugendarbeit
: Förderung größerer Projekte

Stiftung West-Östliche Begegnungen

Die Stiftung West-Östliche Begegnungen unterstützt zukunftsgerichtete Begegnungsprojekte mit den neuen unabhängigen Staaten auf dem Gebiet der früheren Sowjetunion und den baltischen Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Moldova, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan).

Es werden bilaterale Begegnungen und die Zusammenarbeit von deutschen Schulen, Jugendgruppen, Bürgervereinen und anderen gemeinnützigen, privaten und öffentlichen Trägern vorzugsweise über konkrete Projekte unterstützt, die gemeinsam mit Partnern aus den oben genannten Ländern im In- oder Ausland durchgeführt werden. Dabei sollen die Gegenseitigkeit der Programme sowie Pluralität und Gleichrangigkeit in der Trägerschaft als leitende Prinzipien zum Tragen kommen. Auch trilaterale Begegnungen können gefördert werden.

Die Stiftung hat mehrere Förderprogramme:

Förderungschwerpunkte:

Zielgruppe:
Schulen, Jugendgruppen, Bürgervereine und andere gemeinnützige, private und öffentliche Träger.

Förderhöhe:
Die Förderhöhre ist je nach Föderprogramm sehr unterschiedlich, in der Regel werden jedoch Fahrtkosten, Unterbringungskosten bzw. Tagespauschalen je TeilnehmerIn gefördert.

Antrag:
Um ein Projekt zu beantragen, muss der vollständige Förderantrag mindestens 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht sein. Dabei sind folgende Antragsfristen einzuhalten:

Weitere Hinweise und die Formulare sind in den Rubriken Informationen für
Antragsteller
und Formulare auf der Webeseite der Stiftung zu finden.

Kontakt:
Stiftung West-Östliche Begegnungen
Mauerstraße 93
10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 2044840
Fax: +49 (0) 30 / 20647646
E-Mail: info@stiftung-woeb.de

 

F.C.Flick Stiftung

Die F.C.Flick Stiftung fördert Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu verbessern, und dem Rechtsextremismus, der Intoleranz, der Fremdenfeindlichkeit, dem Rassismus und der Gewalt von Jugendlichen in Deutschland entgegenzuwirken.

Förderungschwerpunkt:

Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche von 5 bis 20 Jahre und deren Umfeld.

Antrag:
Der formlose Antrag sollte die folgenden Angaben enthalten:

Weitere Hinweise zur Antragstellung auf der Webseite der Stiftung:

Kontakt:
F.C.Flick Stiftung
Am Neuen Markt 8
14467 Potsdam
Tel.: +49 (0) 331 / 200777-0
Fax: +49 (0) 331 / 200777-1
E-mail: info@stiftung-toleranz.de

 

Aktion Mensch

Das finanzielle Engagement der Lotterieteilnehmer ist die Basis für die Förderung von über 500 sozialen Projekten pro Monat durch die Aktion Mensch.

Die Unterstützung gliedert sich in vier Förderungsprogramme:

Es werden Projekte von freien gemeinnützigen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gefördert, wenn sie jungen Menschen vor Ort Orientierungshilfen geben, sie in ihrer Entwicklung unterstützen, ihnen ermöglichen, Eigenverantwortung zu übernehmen bzw. ihnen helfen, sich in die Gesellschaft einzubringen.

Fördekriterien:

Chancen auf eine Förderung durch die Aktion Mensch haben Antragsteller,


Förderhöhe:
Zuschüsse von bis zu 70% können bei Projekten mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten für Honorarkosten sowie für projektbezogene Personal- und Sachkosten bewilligt werden. Die Zuschussobergrenze beträgt 250.000 Euro. Weitere Details findet man im Merkblatt auf der Webseite der Aktion Mensch:


Antragstellung:
Anträge können nach einer vorherigen Registrierung direkt online auf der Webseite der Aktion Mensch gestellt werden. Weitere Informationen dazu findet man hier:


Kontakt:
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V.
Bereich Förderung
Heinemannstraße 36
53175 Bonn

Tel.: +49 (0) 228 / 2092-5272
Fax: +49 (0) 228 / 2092-5130
E-Mail: foerderung@aktion-mensch.de

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