Förderung internationaler Jugendarbeit
: Maßnahmen mit speziellen Ländern
- Partnerregionen von Rheinland-Pfalz
- Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
- Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
- Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch
- Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
- Jugendaustausch mit GUS-Staaten
- "Schnupperfahrten" in das Vereinigte Königreich
- Deutsch-Japanischer Austausch
Partnerregionen von Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz unterhält internationale Partnerschaften mit:
- Burgund / Frankreich
- Woiwodschaft Oppeln / Polen
- Mittelböhmen / Tschechische Republik
- Region Saar-Lor-Lux
- Fujian / China
- Iwate / Japan
- Region Saar-Lor-Lux
- Ruanda
- South Carolina / USA
Zur Unterstützung dieser Partnerschaften stehen Landesmittel zur Verfügung, mit denen analog zum Kinder- und Jugendplan des Bundes internationale Maßnahmen gefördert werden können. Eine Landeszuwendung kann allerdings nicht für Maßnahmen solcher öffentlicher und freier Träger bewilligt werden, die zentral über Bundes- oder Landesverbände organisiert sind oder die durch das Deutsch-Französische - bzw. das Deutsch-Polnische Jugendwerk gefördert werden können.
Antrag:
Vorgegebene Antragsformulare existieren nicht. Wer sich um eine Förderung bewerben möchte, sollte einen formlosen Antrag mit ausführlicher Projektbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan an das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz schicken.
Fristen:
Antragsfristen bestehen nicht. Die Anträge sollten jedoch mindestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn eingereicht werden.
Kontakt:
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen RLP
Herr Bollinger
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel.: +49 (0) 6131 / 162031
E-Mail: hans-peter.bollinger@mifkjf.rlp.de
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Alle Maßnahmen, die mit französischen PartnerInnen durchgeführt werden, können über das Deutsch-Französische Jugendwerk gefördert werden.
Alter: Junge Menschen bis 30 Jahre
Dauer: mind. 4 volle Tage plus An- und Abreisetag, max. 21 Tage (An- und Abreisetag werden pauschal zusammen als ein Projekttag gerechnet)
Voranmeldung: 3 Monate vor Beginn der Maßnahme
TeilnehmerInnenzahl: bis 50 TeilnehmerInnen (einschließlich BetreuerInnen), das TeilnehmerInnenverhältnis (Deutsche - Franzosen) sollte nicht unter 2/3 bzw. max. 1/3 liegen.
Förderung:
Grundsätzlich werden nur Begegnungen in Frankreich oder an dritten Orten in Deutschland gefördert. Die Zuschusshöhen zu den Aufenthaltskosten in Frankreich oder an Drittorten betragen zwischen 4 Euro und 15 Euro pro Tag und TeilnehmerIn (Dieser Betrag kann auf 25 Euro pro Tag und TeilnehmerIn erhöht werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, an dem junge Menschen mit besonderem Förderbedarf teilnehmen. Die zusätzliche Berücksichtigung von Reisekosten hängt von der Verfügbarkeit der Zweckmittel des DFJW ab.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des DFJW.
Kontakt:
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Molkenmarkt 1
10179 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 288757-0
Fax: +49 (0) 30 / 288757-88
E-Mail: info@dfjw.org
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
Alle Maßnahmen, die mit polnischen PartnerInnen durchgeführt werden, können über das Deutsch-Polnische Jugendwerk gefördert werden.
Alter: Junge Menschen von 12 bis 26 Jahre
Dauer: mindestens 4 und höchstens 28 Programmtage
Voranmeldung: 3 Monate vor Beginn der Maßnahme
TeilnehmerInnenzahl:
Die Zahl der deutschen und polnischen Teilnehmenden sollte ausgewogen sein.
Förderung:
Gefördert werden Begegnungen zwischen jungen Deutschen und Polen oder mit Jugendlichen aus einem dritten Land, sowie Fortbildungsprojekte für MultiplikatorInnen im deutsch-polnischen Jugendaustausch. Aber auch Gedenkstättenfahrten, Publikationen usw. können gefördert werden. Außerdem gibt es besondere Förderungsmöglichkeiten für den grenznahen Raum.
Für den außerschulischen Jugendaustausch gibt es Festbeträge für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Projekts einschließlich Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien, Programmfahrten, Fahrtkosten der Gastgeber, usw. Nähere Informationen, auch zur Antragsstellung, finden sich im Bereich "Förderung" auf der Webseite des Deutsch-Polnischen Jugendwerks.
Kontakt:
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
Friedhofsgasse 2
14473 Potsdam
Tel.: +49 (0) 331 / 284 79-0
Fax: +49 (0) 331 / 297 527
E-mail: buero@dpjw.org
Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
Die Gründung der Stiftung erfolgte 2006 mit dem Ziel, die deutsch-russische Jugend- und Schülerzusammenarbeit zu erweitern und ihr neue Impulse zu verleihen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Schulischer Austausch und Sprachförderung, Außerschulischer Austausch und Beruflicher Austausch.
Alter: 12 bis 26 Jahre
Dauer: mind. 5 Tage und höchstens 30 Tage (ohne An- und Abreisetag)
TeilnehmerInnenzahl: max. je 15 TeilnehmerInnen aus Deutschland und Russland zzgl. je max. 2 BetreuerInnen
Förderhöhe:
Die Tagessätze betragen 15 Euro pro Teilnehmendem, zusätzlich kann für die Vor- und Nachbereitung ein Zuschlag von 55 Euro pro Teilnehmendem gewährt werden, höchstens jedoch 1.543 Euro
Antrag:
Beantragt wird mittels der auf der Homepage unter "Förderung" bereitgestellten Formblätter, dort findet sich auch eine hilfreiche Checkliste für die Antragsstellung. Die Antragsteller müssen anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe sein.
Kontakt:
Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH
Mittelweg 117b
20149 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 / 8788679-0
Fax: +49 (0) 40 / 87 8679-20
Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch
Tandem fördert vor allem Jugend- und Fachkräftebegegnungen. Seit September 2007 besteht beim Deutsch-Tschechischen Jugendaustausch die Möglichkeit, Kleinprojekte aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes fördern zu lassen - auch solche, die nicht genau in die Anforderungen des KJP oder einer Jugendbegegnung passen.
Es werden Kleinprojekte gefördert, die inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem deutsch-tschechischen Jugendaustausch stehen. Beispielhaft können folgende Arten von Projekten gefördert werden: Publikationen, Ausstellungen, Druckerzeugnisse, Konzerte und andere offene Veranstaltungen.
Alter: 12 bis 27 Jahre
Dauer: mind. 5 Tage (ohne An- und Abreisetag), die Höchstauer sind 30 Tage. Für grenznahe Maßnahmen variieren die Vorgaben.
Voranmeldung: Antragsterminfrist ist jeweils der 1.10. des Vorjahres.
Förderhöhe: Der Förderhöchstbetrag beträgt bei Kleinprojekteförderung 1.000 Euro (max. 90% der Gesamtausgaben). Für Jugendbegegnungen betragen die Tagessätze 15 Euro pro TeilnehmerIn, auch Zuschüsse zu Fahrtkosten können beantragt werden.
Antrag:
Auf der Homepage finden sich unter "Förderung" die entsprechenden Formblätter und detailliertere Angaben zu den Fördermodalitäten.
Kontakt:
TANDEM
Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch
Maximilianstraße 7
93047 Regensburg
Tel.: +49 (0) 941/ 58557-0
Fax: +49 (0) 941 / 58557-22
E-Mail: tandem@tandem-org.de
Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
Auch beim Deutsch-Israelischen Jugendaustausch können - neben der Förderung von Austauschprogrammen - seit September 2007 Kleinprojekte aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert werden.
Antrag:
Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte jedoch eine Projektbeschreibung beinhalten, aus der der Bezug zum Deutsch-Israelischen Jugendaustausch deutlich hervorgeht. Zudem muss dem Antrag ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden.
Förderhöhe:
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens jedoch 1.000 Euro. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben sind aus Eigen- oder Drittmitteln nachzuweisen.
Kontakt und Informationen:
ConAct
Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
Altes Rathaus - Markt 26
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.: +49 (0) 3491 / 420260
Fax: +49 (0) 3491 / 420270
E-Mail: info@conact-org.de
"Schnupperfahrten" in das Vereinigte Königreich
Das Programm Instant Impact Grant bietet Zusatzförderung für "Schnupperfahrten" (d.h. erstmalige Fahrten) für Schul- und Jugendgruppen in das Vereinigte Königreich an.
Zielgruppe:
Deutsche Schulklassen (Primarstufe bis Sekundarstufe II) und Jugendgruppen (mit Mitgliedern bis zum Alter von 25 Jahren).
Förderhöhe:
Der Förderungshöchstsatz liegt bei 750 Pfund (ca. 1.000 Euro), eine Zusatzförderung kann vor dem Beginn der Reise ausgezahlt werden. Die Zahlung erfolgt in der Regel über die britische Partnerorganisation.
Kriterien:
Ein wichtiges Kriterium dieses Programmes ist, dass die Schulklassen oder Jugendgruppen Großbritannien bisher noch nicht besucht haben und die Fahrt ein starkes neues Element und eine bedeutende Entwicklung des Kontakts der Jugendlichen zum Vereinigten Königreich beinhaltet. Weiter sollten die Jugendlichen während der Fahrt mindestens 75% der Zeit gemeinsame Aktivitäten mit britischen Jugendlichen der gleichen Altersklasse durchführen.
Weitere Kriterien sind:
- Es sollte ein kontinuierlicher Einsatz für die Fortsetzung, Entwicklung und Nachhaltigkeit der Verbindung zur Partnerinstitution im anderen Land bestehen.
- Die Reise sollte Jugendliche berücksichtigen, die andernfalls keine Möglichkeit hätten, an einer Fahrt nach Großbritannien teilzunehmen.
- Die Begünstigten sollten in erster Linie Jugendliche sein. Die Fördermittel können nicht für Fahrten von Projektkoordinatoren wie Jugendleitern oder Lehrern verwendet werden (außer in einer Begleitfunktion).
Antrag:
Den Antrag können LehrerInnen oder GruppenleiterInnen im Namen ihrer Institution stellen. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, jedoch spätestens 6 Wochen vor Beginn der Reise.
Kontakt:
UK-German Connection
34 Belgrave Square
London SW1X 8QB
Tel: +44 (0) 20 / 7824 1570
E-mail: info@ukgermanconnection.org
Deutsch-Japanischer Austausch
Das Japanisch-Deutsche-Zentrum in Berlin veranstaltet jedes Jahr den Austausch von Fachkräften der Jugendarbeit sowie von ehrenamtlichen JugendleiterInnen. Eine Förderung für den Austausch mit Jugendgruppen ist leider nicht vorgesehen, jedoch können sich Fachkräfte der Jugendarbeit für den Austausch bewerben.
Jedes Jahr werden zwei Fachdelegationen zu unterschiedlichen Themen nach Japan bzw. Deutschland eingeladen. Im jeweils anderen Land werden diesen Multiplikatoren die Rahmenbedingungen der Jugendarbeit vorgestellt. Die Teilnehmenden besuchen Einrichtungen der Jugendarbeit, treffen Jugendliche vor Ort, können deren Probleme kennen lernen und haben so die Möglichkeit, daraus Erkenntnisse für die Arbeit im eigenen Land zu ziehen und die nationale Jugendarbeit weiter zu entwickeln.
Zielgruppe:
Eines der Programme richtet sich an Fachkräfte, die in der Jugendarbeit tätig sind, ein anderes an JugendleiterInnen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren.
Kontakt:
Japanisch-Deutsches-Zentrum Berlin
Saargemünder Str. 2
14195 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 839 07-0
Fax: +49 (0) 30 / 839 07-220
E-Mail: jdzb@jdzb.de