Finanzierung internationaler Jugendarbeit
: Förderung durch den Bund


Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
:

Das zentrale Förderinstrument des Bundes im Bereich der internationalen Jugendarbeit ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Er ist unter folgendem Link einsehbar:

 In den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans wird unter II. (Förderziele und Programme) Punkt 16 die internationale Jugendarbeit genannt. Hauptaufgabe der internationalen Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes ist die Förderung und Unterstützung von außerschulischen Begegnungs- und Austauschprogrammen für Jugendliche und junge Erwachsene im In- und Ausland.

Über den KJP werden internationale Jugendbegegnungen gefördert, die nicht mit französischen und polnischen PartnerInnen zusammen durchgeführt werden (siehe I. (Allgemeine Grundsätze) Punkt 4).


Fördervoraussetzungen:

Unter III (Art, Umfang und Höhe der Förderung) Punkt 3.4 sind die Voraussetzungen für Förderungen für internationale Jugendarbeit aufgelistet. Die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

Förderhöhe:


Anträge:

Jugendorganisationen stellen ihren Antrag an den betreffenden zentralen Jugendverband (z.B. konfessionell gebundene Jugendverbände, Jugendverbände der Gewerkschaften, Deutsche Sportjugend). Ist die Jugendgruppe keinem Dachverband angeschlossen oder ist eine Kommune Antragstellerin, läuft die Antragstellung über eine Koordinierungsstelle beim Land:

Kontakt:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 24
Kerstin Hoffmann
Willi-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: 0651 9494880
E-Mail: kerstin.hoffmann@add.rlp.de

 

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