Förderung der Jugendarbeit in RLP
: Förderung von Einzelmaßnahmen und Projekten

Förderungen durch das Land Rheinland-Pfalz erfolgen nach der Verwaltungsvorschrift Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit - VV-JuFöG (19.04.2002), die die Ausführung des Jugendförderungsgesetzes regelt. Laut dieser werden in Rheinland-Pfalz Maßnahmen der Politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Sozialen Bildung gefördert.

Gibt es noch offene Fragen, dann bitte direkt an das Landesjugendamt in Mainz wenden.

Ergänzend zu den Förderrichtlinien der VV-JuFöG gibt es vom 1.3.2007 bis 31.12.2011 das Pilotprojekt "Soziale Bildung Plus". Maßnahmen, die in die Modellförderung aufgenommen wurden, können mit bis zu 4 Euro pro Tag und Teilehmendem gefördert werden. Die Anmeldung erfolgt über die Landesstellen der Verbände beim Landesjugendring:


Eine Förderung aus dem Bundeshaushalt ist nur für zentrale Maßnahmen nichtstaatlicher Organisationen möglich, die ihrer Art nach nicht durch ein Land allein gefördert werden können. Infos dazu im Bundesjugendplan beim

Staatliche Mittel sind nicht alles, für die internationale Jugendarbeit haben wir viele private Quellen aufgelistet, wer in dieser Richtung weitersuchen will, schaut am besten beim Kapitel Jugendarbeit international nach:

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