Jugendarbeit kann gefördert werden durch:
- die Richtlinien des Landkreises Bad Kreuznach zur Förderung der Jugendarbeit
- die Richtlinien der Stadt Bad Kreuznach zur Förderung der Jugendarbeit
- die Richtlinien des Landkreises Mainz-Bingen zur Förderung der Jugendarbeit
- das Jugendförderungsgesetz des Landes Rheinland Pfalz
- das Programm Soziale Bildung Plus des Landes Rheinland Pfalz
- das Programm Ferienbetreuung in Rheinland Pfalz
- die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Lehrgängen für ehrenamtliche Helfer
- das Programm Medienpädagogik des Landes Rheinland Pfalz
- die Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland Pfalz
- den Förderplan der Evangelischen Jugend im Rheinland
- das Gesetz zur Freistellung und des Verdienstausfalles für ehrenamtlich Mitarbeitende
Neben diesen Richtlinien und Programmen gibt es noch zusätzliche Fördermöglichkeiten bei etlichen Verbandsgemeinden im Landkreis Bad Kreuznach
Die evangelische Jugend im Rheinland hat ebenfalls eine Reihe von weiteren Fördermöglichkeiten auf ihrer Homepage aufgelistet. weiter